Wegen den massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie weitet Niedersachsen seine Fördermaßnahmen für See- und Binnenhäfen aus.
Das Wirtschaftsministerium von Bernd Althusmann gab jetzt bekannt, dass eine neue »Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in See- und Binnenhäfen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie (RL Sonderprogramm Häfen)« aufgelegt wurde.
Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen können jetzt auch in Seehäfen außerhalb strukturschwacher Regionen (GRW-Gebiete) und generell in Binnenhäfen gefördert werden. Im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes stehen hierfür im »Sonderprogramm Häfen« bis Ende 2021 bis zu 20 Mio. € zur Verfügung. Die Anträge können bei der NBank gestellt werden, heißt es.
Der CDU-Politiker sagte: »Der Neustart der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie wird ohne starke Industriestandorte nicht funktionieren. So wie die Lage aktuell ist, brauchen auch die strukturstärkeren Regionen Niedersachsens unsere Unterstützung. Dazu gehört auch, die Leistungsfähigkeit der Hafenstandorte zu sichern und die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Tätigkeit und Investitionen der durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffenen ansässigen Unternehmen der maritimen und regionalen Wirtschaft kurzfristig weiter zu verbessern.«
Ein Schwerpunkt der niedersächsischen Förderaktivitäten liegt traditionell auf der Unterstützung strukturschwächerer Regionen. Dazu dient auch die vor knapp zwei Jahren in Kraft getretene »Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen«, die nur in GRW-Gebieten greift. Darüber sind bereits sechs Projekte in Emden, Leer, Harlesiel, Greetsiel, Neßmersiel und auf Juist mit insgesamt knapp 7 Mio. € Euro gefördert worden.