Seit heute gelten neue Vorschriften für Binnenschiffer, das teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit. Diese sollen insbesondere EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen schaffen.
Kernstück der »Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt« ist die Binnenschiffspersonalverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt. Sie regelt die Befähigungsvorschriften umfassend neu und führt diese mit den bisher in der Binnenschiffsuntersuchungsordnung enthaltenen Besatzungsvorschriften in einem Regelwerk zusammen.
Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär: »Die neuen Befähigungsvorschriften schaffen EU-weit einheitliche Vorgaben zum Erwerb von Befähigungszeugnissen und anderen Besatzungsdokumenten. Erstmals wird es künftig für den Erwerb der Patente eine praktische, an einem Simulator abzulegende Prüfung geben. Hierfür wird der von uns finanzierte neue Schifffahrtssimulator am Schifferberufskolleg in Duisburg zum Einsatz kommen.«
Neu ist auch die Einführung einer verpflichtenden, theoretischen Prüfung für diejenigen Besatzungsmitglieder, die Matrose oder Matrosin werden möchten. Die Verordnung betrifft die Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes, regelt den Rhein aber nur, soweit es um zusätzliche Befähigungen für das Befahren risikoreicher Abschnitte geht.