Mit einem neuen Online-Zugang will Bundesverkehrsminister Volker Wissing die Genehmigungsverfahren für Schiene, Straße, Wasserwege und Offshore-Anlagen digitalisieren und beschleunigen.
Ab sofort können Bauträger von Infrastrukturprojekten ihre planungsrechtlichen Zulassungsanträge online einreichen, teilte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) heute mit. Gemeint sind damit Bundesschienenwege, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen sowie Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee.
Minister Volker Wissing von der FDP sagte: »Wir wollen die Planungszeiten für Infrastrukturprojekte halbieren und zwar für alle Verkehrsträger. Gerade bei komplexen Bauvorhaben können wir mit digitalen Prozessen die Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen.«
In dem neuen Portal können Planungsanträge sowie Ergänzungen nach Ansicht des Ministeriums »schneller und rechtssicher« bei den Genehmigungsbehörden eingereicht werden. »Schiene und Straße sind bis zum Anschlag ausgelastet. Wir brauchen dringend das Deutschlandtempo für den Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur«, so Wissing weiter.
Mit dem neuen Online-Verfahren soll das postalische Einreichen von sehr umfangreichen Papierdokumenten in mehrfacher Ausfertigung entfallen. Die zuständigen Behörden können unmittelbar auf die Dokumente zugreifen und diese digital bearbeiten. Das neue Verwaltungsportal wurde unter Gesamtprojektleitung des BMDV gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), dem Eisenbahn-Bundesamt, dem Fernstraßen-Bundesamt und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) entwickelt.
Das Portal soll in verschiedenen Ausbaustufen weiterentwickelt werden. In der nächsten Stufe wird die Öffentlichkeitsbeteiligung online ermöglicht. Betroffene Bürger sowie Unternehmen können Einwendungen dann online abgeben. Träger öffentlicher Belange und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können Stellungnahmen ebenfalls online einreichen. Anschließend soll ein digitales Einwendungsmanagement eine »medienbruchfreie Kommunikation« zwischen allen am Verfahren Beteiligten ermöglichen.