Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Klage des Bundes abgewiesen. Das Taucherglockenschiff »Carl Straat« bleibt in der Denkmalliste.
Das 1963 gebaute Spezialschiff war im September 2021 durch den von Damen gelieferten Neubau »Archimedes« ersetzt worden und soll demnächst außer Dienst gestellt werden. Die Bezirksregierung in Düsseldorf hatte anschließend dieses besondere Schiff, das mittels begehbarer Taucherglocke das Arbeiten am Grund des Rheins ermöglicht, als Denkmal in die Denkmalliste eingetragen.
Dagegen hatte die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) als Eigentümerin Klage eingereicht. Sie fürchtet die Kosten für die aufwändige Unterhaltung der »Carl Straat«. Die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorfs hat jedoch gegen die WSV entschieden.
In der Begründung heißt es, dass es ein großes öffentliches Interesse an der Erhaltung der »Carl Straat« gebe. Es sei in Konstruktion wie Funktion einzigartig. Mit der Aufnahme in die Denkmalliste werde nicht unzulässig in die Hoheits- und Aufgabenkompetenz des Bundes eingegriffen. Einem Erhaltungsinteresse stehe auch nicht entgegen, dass mit dem älteren »Kaiman« und dem Nachfolgeschiff »Archimedes« andere Anlagen existieren, bei denen eine vergleichbare Taucherglockentechnik zum Einsatz kommt.
Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragt werden.
Wie es mit dem schwimmenden Denkmal weitergeht, ist offen. Zuletzt war die „Carl Straat“ im Dienst und säuberte den Oberrhein im Bereich Iffezheim. Die »Archimedes« liegt zur Reparatur in der Werft, heißt es seitens der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn.