Motoren, Förderung, Motorenförderung
© Hermann Garrelmann
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Bereits zum vierten Mal können Schiffseigner eine Förderung aus dem Bundesprogramm zur Modernisierung von Binnenschiffen beantragen.

Das Bundesverkehrsministerium hat am 20. Februar den vierten Förderaufruf zur Inanspruchnahme des Förderprogramms »Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen« geöffnet. Es ist der erste Aufruf für 2023. Insgesamt liegen in diesem Jahr rund 50 Mio. € im Topf.

Über das Programm, das im Juli 2021 gestartet ist, werden unter anderem die Umrüstung auf alternative Antriebe, Maßnahmen zur Digitalisierung und Steigerung der Energieeffizienz oder schiffbauliche Optimierungen mit einer Quote von bis zu 80% gefördert. Genehmigungsbehörde ist die GDWS in Bonn.

Im vierten Aufruf stehen insgesamt 30 Mio. € zur Verfügung. Nachdem beim Start ausschließlich Fahrgastschiffe zum Zuge kamen, wird der Betrag jetzt je zur Hälfte auf die Passagierschiffe und Güterschiffe aufgeteilt.