Tehag, Abgasnachbehandlung
Tehag ergänzte vier Caterpillar-Motoren auf zwei Schubbooten mit Abgasnachbehandlungssystemen (© Tehag)
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In einem fünften Aufruf zum Förderprogramms zur Modernisierung von Binnenschiffen lobt die GDWS weitere 3 Mio. € aus – speziell für die Abgasnachbehandlung.

Das Förderprogramm wurde im Sommer 2021 verabschiedet und ist in diesem Jahr mit 50 Mio. € dotiert. Kurz vor dem Jahresende startet nun ein fünfter Aufruf, der die Förderung explizit für Maßnahmen zur Verminderung der Luftschadstoffemissionen gemäß Abschnitt 3.2.5 der Förderrichtlinie vorsieht.

Insgesamt stehen dafür bis zu 3 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung. Die Frist beginnt heute (20. Oktober). Bis spätestens zum 1. Dezember 2023 können Anträge eingereicht werden. Die Förderung erfolgt – wie gehabt – in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und kann bis zu 80% der Investitionsmehrausgaben ausmachen.

Neues Förderprogramm ohne Abgasnachbehandlung?

Dieser fünfte Aufruf könnte eine letzte Gelegenheit sein, um Systeme der Abgasnachbehandlung gefördert zu bekommen. Das aktuelle Förderprogramm läuft zum Jahresende aus. Im Entwurf einer neuen Richtlinie, die ab 2024 greifen würde, droht dieser Förderpassus (3.2 der alten Fassung) nach Informationen der Binnenschifffahrt gestrichen zu werden. Grund dafür sind veränderte Vorgaben nach der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU.

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bewilligt, bis die insgesamt für diesen Aufruf vorgesehenen Fördermittel aufgebraucht sind. Sollte die Summe der beantragten Vorhaben die für diesen Förderaufruf vorgesehenen Mittel übersteigen, erfolgt eine Priorisierung der Anträge anhand verschiedener Kriterien, heißt es in dem veröffentlichten Aufruf. Dabei werde das Verhältnis zwischen der Höhe der reduzierten Treibhausgasemissionen und dem Förderbedarf sowie der zu erwartenden Reduzierung von Treibhausgasemissionen berücksichtigt.

Die Antragsverfahren müssen für jedes nachzurüstende Binnenschiff separat durchgeführt werden, auch wenn es sich um die Flotte eines Unternehmens handelt. Die Antragsteller werden gebeten, ausschließlich die neuen Antragsformulare zu verwenden, die auf der Website des Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystems (ELWIS) zur Verfügung stehen.