Wegen strengerer Vorgaben der EU werden Abgassysteme in der Binnenschifffahrt zwar weiter gefördert, jedoch in »abgespeckter« Form.
Schon am morgigen Freitag (8. März) um 15:00 Uhr soll die neue Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit wäre sie in Kraft gesetzt. Während die Förderquote unverändert hoch bleibt und bis zu 80% der Kosten ausmachen kann, ändern sich die Rahmenbedingungen erheblich. Konnten bislang beliebig viele Anträge gestellt werden, gibt es künftig pro Unternehmen maximal 300.000 € über eine Laufzeit von drei Jahren.
Bis Jahresende 2023 gab es ein einziges Förderprogramm aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Volker Wissing für die »Modernisierung der Binnenschifffahrt«, zuletzt dotiert mit immerhin 50 Mio. € im Jahr. Dieser Etat wird künftig auf drei separate Töpfe aufgeteilt.
Pünktlich zum Jahresstart waren bereits zwei dieser Programme in Kraft getreten: eines für alle Maßnahmen rund um umweltfreundliche Antriebslösungen, ein zweites für die Anpassung von Binnenschiffen an neue Marktgegebenheiten ab, sofern dadurch Verkehre auf die Wasserstraße verlagert, die Effizienz gesteigert oder die Niedrigwasser-Tauglichkeit verbessert werden. Auch die Digitalisierung und erstmals auch schiffbauliche Veränderungen fallen darunter.
Maximal 300.000 € in drei Jahren für Abgassysteme
Jetzt folgt die ersehnte dritte Richtlinie, nach der Vorhaben zur Emissionsminderung an Bestandsmotoren bezuschusst werden. Darunter fallen unter anderem Partikelfilter und Katalysatoren. Allerdings erfolgt die Förderung nicht mehr nach der sogenannten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, sondern nach der De-minimis-Regel.
Solche Beihilfen müssen zwar nicht von Brüssel genehmigt werden, dafür sind die Förderanträge aber auf ein Unternehmen und auf eine festgelegte Laufzeit begrenzt. Damit ist das Programm nach Einschätzung des Gewerbes eher auf kleinere Unternehmen und Einzelprojekte ausgerichtet, typischer Weise auf die Nachrüstung eines Schiffes.
Zuletzt war kurz vor dem Jahresende 2023 ein fünfter Aufruf und letzter Aufruf nach der alten Förderrichtlinie (gemäß Abschnitt 3.2.5) von der GDWS gestartet und mit 3 Mio. € dotiert worden.