Bei einer Kontrolle eines deutschen Binnenschiffs im Hafen von Brake haben die Beamten der Wasserschutzpolizei festgestellt, dass der polnische Schiffsführer keine gültige Zulassung für das Befahren einer Seeschifffahrtstraße vorlegen konnte. Es wurde ein Auslaufverbot verhängt.
Nach Angaben der Wasserschutzpolizei Brake hatte der 63-jährige Schiffsführer zudem »erhebliche Defizite in der deutschen und englischen Sprache«.
Die fehlende Zulassung und die mangelnden Sprachkenntnisse führten dazu, dass die zuständige Wasser- und Schifffahrtsbehörde für das Schiff ein Auslaufverbot verhängte.
Gegen den verantwortlichen Schiffsführer leiteten die Beamten der Wasserschutzpolizei Brake ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Auch der Eigner müsse mit einem Bußgeld rechnen, weil er die Fahrt unter diesen Bedingungen zugelassen habe, hieß es.
Damit das Binnenschiff seine Fahrt fortsetzen kann, muss sich der Schiffsführer nun zur Unterstützung im Funkverkehr ein befähigtes Besatzungsmitglied an Bord nehmen und eine Zulassung zum Befahren einer Seeschifffahrtstraße nachweisen.
Erst vor wenigen Tagen hatte es einen ähnlichen Vorfall im Hafen Brake gegeben. Auch hier konnte der Schiffsführer keine gültige Zulassung nachweisen. Deshalb wurde auch dieses Schiff das Auslaufen verweigert.