Ein niederländischer Frachter hat auf dem Küstenkanal den zulässigen Tiefgang überschritten. Gegen den Schiffsführer wurde ein Bußgeld verhängt.
Die Wasserschutzpolizei Meppen ist nach eigenen Angaben auf ein in Richtung Oldenburg fahrendes niederländisches Binnenschiff aufmerksam gemacht worden. Der Frachter hatte im wahrsten Sinne des Wortes zu wenig Wasser unter dem Kiel, denn er befuhr offensichtlich den Küstenkanal mit zu großem Tiefgang.
Da das Schiff sich bereits kurz vor Oldenburg befand, übernahmen die Beamten der Wasserschutzpolizei Station Brake die Ermittlungen. Diese konnten das Binnenschiff im Bereich der Schleuse Oldenburg schließlich kontrollieren und stellten bei dem Frachter einen Tiefgang von 2,72 m fest. Wegen der geringen Wassertiefe des Küstenkanals darf dieser jedoch nur von Schiffen mit einem maximalen Tiefgang von 2,50 m befahren werden.
Das Binnenschiff kam aus dem niederländischen Hafen Terneuzen und war mit 1.400 t Düngemittel für den Hafen Oldenburg beladen. Gegen den niederländischen Schiffsführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ihm droht eine Geldbuße von über 1.500 €.