Die 2. Schleuse Wusterwitz wird bis 2022 instandgesetzt. © euroluftbild.de/Robert Grahn
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Das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Magdeburg hat die Instandsetzung der 2. Schleuse Wusterwitz beauftragt. Die Arbeiten beginnen in der kommenden Woche, die Wiederinbetriebnahme wird im Jahr 2022 angestrebt.

Der Auftrag erging an die ARGE der Firmen Heitkamp-Ingenieur- und Kraftwerksbau, Bauer Spezialtiefbau und Johann Bunte Bauunternehmung. Im Kern werden die schadhaften Betonflächen instandgesetzt, darüber hinaus gilt es Restarbeiten zu erledigen, damit die Schleuse wieder in Betrieb gehen kann. Nach der Wiedereinrichtung der Baustelle wird zunächst die Steuerungs- und Elektrotechnik erneuert.

Grund für das Instandsetzungserfordernis sind die Ende 2013 festgestellten Mängel in der Betonqualität der Schleuse. Auftragnehmer und Auftraggeber hätten sich auf die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens verständigt, wie es heißt. Ein entsprechendes Verfahren wurde 2015 beim Landgericht Bonn beantragt und seitens des Gerichts im Jahr 2016 ein Gutachten beauftragt. Seit September 2019 liegt das Gutachten vor und wird zurzeit durch die Parteien bewertet und Ergänzungsfragen erarbeitet. Das Gutachten stellt den Schadensumfang und die -ursache dar, sowie einen Sanierungsvorschlag. Die Zeitdauer dieses Verfahrens sei derzeit nicht abzusehen, heißt es weiter. Über die Verantwortlichkeiten für die festgestellten Schäden könne erst nach Abschluss des selbstständigen Beweisverfahrens entschieden werden.

Passage mit 2,80 m Tiefgang als Ziel

Ziel der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist es, den Nutzern der Wasserstraße die durchgängige Verbindung mit 2,80 m abgeladenen Güterschiffen beziehungsweise Schubverbänden im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 17 zwischen Magdeburg und Brandenburg möglichst zeitnah und noch vor Abschluss der gerichtlichen Klärungen zur Verfügung zu stellen.