Foto: Felix Selzer
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Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat beschlossen, zum 1. Dezember 2021 die elektronische Meldepflicht auf alle Fahrzeuge und Sondertransporte auszuweiten, die unter § 12.01 Nummer 1 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) fallen.

In ihrem Beschluss 2020-I-12 hat die ZKR sämtliche hierzu nötigen Änderungen der RheinSchPV verabschiedet. § 12.01 RheinSchPV sieht für bestimmte Fahrzeuge und Verbände eine Meldepflicht vor: Der Schiffsführer oder Dritte müssen den zuständigen Behörden Informationen über das Fahrzeug oder den Verband, über die beförderten Güter und die Fahrt melden. Mit diesen Meldungen sollen die Behörden vor allem über die nötigen Informationen verfügen, um bei Havarien effizient handeln zu können.

In § 12.01 RheinSchPV wird definiert, welche Fahrzeuge unter die Meldepflicht fallen, welche Daten gemeldet werden müssen und auf welchem Weg die Meldung erfolgen soll oder kann (per Sprechfunk, telefonisch, schriftlich, elektronisch), und zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort die Meldung erfolgen muss. Die elektronische Meldepflicht, die bis dahin nur für Verbände und Fahrzeuge, die Container befördern, und Fahrzeuge mit festverbundenen Tanks an Bord galt, wird nun auf sämtliche Fahrzeuge und Sondertransporte ausgeweitet, die unter § 12.01 Nummer 1 der RheinSchPV fallen.

Folgende Kategorien fallen in Zukunft unter die ausgeweitete Meldepflicht auf dem Rhein:

  • Fahrzeuge, die Güter an Bord haben, deren Beförderung dem ADN unterliegt;
  • Fahrzeuge mit einer Länge über 110 m;
  • Kabinenschiffe;
  • Seeschiffe;
  • Fahrzeuge mit einem LNG-System an Bord;
  • Sondertransporte nach § 1.21.

Elektronisches Melden trage zu einer erheblichen Verringerung des Verwaltungsaufwands bei, da die Nutzung von Sprechfunk weitgehend reduziert werde, heißt es. Außerdem entfalle bei den zuständigen Behörden die manuelle Eingabe der Daten, die aktuell noch über Sprechfunk übermittelt würden, erklärt die ZKR. Und schließlich werde dieser Beschluss auch die Sicherheit der Schifffahrt erhöhen, da die Informationsübermittlung verlässlicher werde.

Im Rahmen der koordinierten Kommunikationskampagne der ZKR und ihrer Mitgliedstaaten mit dem Ziel, das Gewerbe über soziale Netze, Infobanner oder auch Pressemitteilungen zu informieren, hat die ZKR eine spezielle Internetseite mit dem Titel »Elektronisches Melden (ERI)« eingerichtet. Diese wurde nun aktualisiert und enthält sämtliche Referenzdokumente und häufig gestellte Fragen (FAQ) in den drei Amtssprachen der ZKR, als Auskunft und Orientierung für das gesamte Gewerbe: https://eri.ccr-zkr.org