Mit Beginn des neuen Jahres dürfen Inland-AIS-Geräte auf der internationalen Mosel nur noch mit einem ECDIS-Gerät als Kartenanzeige benutzt werden. Vergleichbare Kartenzeigegeräte sind nicht mehr gestattet.
Im Jahr 2014 hat die Moselkommission beschlossen, eine Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung mit Inland AIS und Inland ECDIS oder einem vergleichbaren Kartenanzeigegerät auf der internationalen Mosel einzuführen. Die entsprechende rechtliche Regelung wurde mit § 4.07 Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) neu in die MoselSchPV aufgenommen. Für das Inkrafttreten dieser neuen Verpflichtung wurde der 1. Januar 2016 festgelegt.
Ziel dieser Ausstattungsverpflichtung sei es, die Sicherheit und Leichtigkeit des Binnenschiffsverkehrs zu verbessern. Hierdurch würden die Möglichkeiten zur Selbstwahrschau für die Schiffsführer ausgeweitet und verbessert. Die Entscheidungsmöglichkeiten im Bereich der Navigation würden signifikant erweitert, da der Schiffsführer eine Übersicht über die gesamte aktuelle Verkehrslage habe. Dank Kartenanzeigegeräten wie Inland ECDIS könne er auf seinem Bildschirm, zum Beispiel in kurvenreichen Abschnitten oder bei schlechter Sicht, visualisieren, wo sich die anderen Verkehrsteilnehmer befänden.
Im Juni 2015 hat die Moselkommission ergänzend beschlossen, die Nutzung von Inland AIS mit vergleichbaren Kartenanzeigegeräten nur für eine Übergangsphase von fünf Jahren zuzulassen. Danach soll Inland AIS nur noch mit einem Inland-ECDIS-Gerät benutzt werden dürfen.
Übergangsfrist läuft Ende 2020 aus
Die Übergangsfrist von fünf Jahren endet am 31. Dezember 2020. Ab dem 1. Januar 2021 darf deshalb auf der internationalen Mosel Inland AIS nur noch mit einem Inland-ECDIS-Gerät als Kartenanzeigegerät benutzt werden.
Hintergrund der Entscheidung der Moselkommission war, dass es im Gegensatz zu Bereichen des Rheins auf der Mosel keine Kontrollzentralen gibt, die den Verkehr lenken. Die Schifffahrtstreibenden müssen stattdessen ihre Fahrten abhängig von der Verkehrslage selbst managen. Die Anzeigesysteme des standardisierten Inland ECDIS, gekoppelt an eine AIS-Ausrüstung seien somit die sinnvollste Referenz, um die Sicherheit der Schifffahrt zu verbessern, heißt es. Ebenso würden nur ECDIS Geräte die technische Teilhabe an künftigen sicherheitsrelevanten Entwicklungen im Bereich der River Information Services (RIS) langfristig garantieren.
Die Übergangsfrist wurde geschaffen, um Binnenschiffern, die 2015 noch vergleichbare Kartenanzeigegeräte nutzten, eine angemessene Nutzungsdauer für ihre Altgeräte einzuräumen.