Binnenschiffe im Calandkanal in Rotterdam. © Dick Sellenraad
Print Friendly, PDF & Email

Der Hafenbetrieb Rotterdam unternimmt einen Versuch, Binnenschiffe mit gefährlicher Ladung nebeneinander und ohne Abstand sowie neben Frachtern ohne Gefahrgut an Bord anzulegen. Es ist der Vorgriff auf einen geplante Änderung der Bestimmungen Ende 2021.

Es geht darum, die sogenannten 1-Kegel- und 2-Kegel-Schiffe ohne Abstand nebeneinander und neben Schiffen ohne gefährliche Ladung anzulegen. Diesbezügliche Untersuchungen hätten ergeben, dass dies ohne Weiteres möglich sei, heißt es.

Der Hafenbetrieb will damit Erfahrungen im Rahmen eines Versuchs sammeln. Damit wird die neue landesweite Regelung zum gemischten Anlegen des niederländischen Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft und die zukünftige Novellierung der Binnenschifffahrtspolizeiverordnung (Binnenvaartpolitiereglement – BPR) antizipiert.

Seitdem in der BPR die Regeln für Anlege-Mindestabstände festgelegt sind, hat sich in der Binnenschifffahrt viel getan, wenn es um die Sicherheit von Schiffskonstruktionen für die Lagerung und den Umschlag von gefährlichen Stoffen geht. Im Jahr 2020 ließ der Hafenbetrieb Rotterdam von einer externen Agentur untersuchen, ob die Anlegeabstände noch aktuell sind. Diese Risikoanalyse hat nach Angaben der Niederländer ergeben, dass die in Artikel 7.07 Absatz 1 BPR festgelegten Anlegeabstände für Schiffe, die bestimmte gefährliche Stoffe befördern, veraltet sind.

Vorgriff auf neue Regelungen

Deshalb hat der Hafenmeister von Rotterdam zusammen mit Rijkswaterstaat und allen beteiligten Parteien ein Verfahren begonnen, das zu Anlegeabständen führen soll, die dem aktuellen Sicherheitsniveau in der Binnenschifffahrt entsprechen. Das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft hat mitgeteilt, dass vor Ende 2021 eine Regelung in Kraft treten soll, bis eine Novellierung der Vorschriften umgesetzt ist. Durch den nun vom Hafenbetrieb Rotterdam durchgeführten Versuch sollen Erfahrungen mit dem gemischten Anlegen gesammelt werden.

Der Hafenmeister von Rotterdam hat nun – in Rücksprache mit externen Partnern – einen Verkehrsbeschluss aufgesetzt, in dem die Orte ausgewiesen werden, an denen von den derzeitigen Anlegeabständen abgewichen werden soll. Des Weiteren sind im Verkehrsbeschluss die Verhaltensmaßregeln angegeben, an die sich die Schiffsführer zu halten haben, wenn sie an diesen Orten anlegen. Diese basieren auf dem Sicherheitsbericht, an dem auch der Binnenschifffahrtssektor beteiligt war, und wurden mit Rijkswaterstaat, Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, Hafenbetrieb Amsterdam und RIVM abgestimmt.

Anlegeorte für den Versuch werden defininiert

Die Orte für den Versuch liegen im Hartelkanaal auf der Höhe der Uferfrontnummern 6079 und 6081; Antarcticakade (Uferfrontnummern 8244 und 8249), im 2. Petroleumhaven (Uferfrontnummer 3008); und im Calandkanaal (Uferfrontnummern 5389, 5387, 5386 und 5384). Doch nicht alle Schiffe dürfen an diesen Orten anlegen. Die von der Teilnahme an diesem Pilotprojekt ausgeschlossenen Schiffe sind folgende:

  • Binnenschiffe, die gefährliche Güter transportieren, wofür drei zusätzliche Zeichen – wie in Artikel 3.14, Absatz 3 BPR genannt, geführt werden müssen
  • Binnenschiffe, die Ladung als trockenes Massengut transportierten, bei denen die zusätzliche Anforderung VE03 aus Randnummer 7.1.6.12 ADN gilt
  • Binnenschiffe, die mit Massengutladung in fester Form beladen sind, deren Ladung mit Desinfektionsmitteln behandelt ist und die noch in unzureichendem Maße frei von diesen Desinfektionsmitteln ist
  • ein Schubkahn oder Schubkähne, der/die nicht an ein Schubschiff gekoppelt ist/sind
  • Passagierschiffe
  • nicht gewerbliche Schiffe
  • Einhüllen-Binnentankschiffe, die gefährliche Güter befördern, mit Ausnahme von Lenzbooten
  • Binnenschiffe, die keine Bunkerschiffe sind und Ladung mit einem Flammpunkt von 55 Grad Celsius oder höher befördern, wobei die gefährliche Ladung an Bord nicht im IVS next gemeldet wurde1 oder
  • Seeschiffe, für die keine Binnenschifffahrtszertifikate erteilt wurden.

Der Hafenbetrieb Rotterdam will den Versuch so lange durchführen, bis die Regelung Ende 2021 in Kraft getreten ist. Es bestehe Bedarf an mehr Anlegemöglichkeiten, und auch die Branche stehe dieser Initiative sehr positiv gegenüber, heißt es. Auf diese Weise sorge man rasch für eine höhere Liegeplatzkapazität im Rotterdamer Hafen, so der Hafenbetrieb. Zudem könnten Aufsichtführende und die Binnenschifffahrtsbranche sich schon jetzt an die zukünftigen Regeln im Hinblick auf Anlegeabstände gewöhnen.