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Ende letzten Jahres hat sich der Bilgenentwässerungsverband getroffen, um unter anderem einen neuen Vorstand zu wählen. Auch die Anfang 2021 beschlossene Erhöhung der Gebühren war ein Thema der 108. Verbandsversammlung.

Im November 2021 standen turnusmäßig Neuwahlen für die Ämter im Vorstand des Bilgenentwässerungsverbandes (BEV) an. Alle drei bisherigen, ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder standen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Für die Amtsperiode 2022 bis 2026 wurde der Rechtsanwalt Georg Hötte zum Verbandsvorsteher gewählt. Zum ersten Stellvertreter wurde auf Vorschlag des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. Martin Staats (Mainschifffahrts-Genossenschaft eG) gewählt, berichtet der BEV. Als zweiten Stellvertreter habe man Christoph Wagner (Stadtwerke Düsseldorf) ernannt, dieser sei von der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke e.V. vorgeschlagen worden.

Gebühren erstmal stabil

Wie der BEV weiterhin berichtet, haben neben den Formalia die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf dem Programm gestanden. Hierzu konnte festgestellt werden, dass die zum 1.1.2021 beschlossene Erhöhung des Gebührensatzes auf 8,50 €/1.000 Liter Kraftstoff den »coronabedingten Einnahmerückgang kompensiert hat«. Eine eigentlich mit der Erhöhung angestrebte strukturelle Verbesserung der Einnahmesituation sei nicht erreicht worden. Deshalb könne der BEV nicht ausschließen, dass ab 2023 eine weitere Erhöhung erfolgt. Für 2022 bleiben die Gebühren erst einmal stabil.

Zufriedenheit mit Abfallübereinkommen

Deutlich »Erfreulicheres« könne der BEV von einer Diskussionsrunde zwischen den Vertragsstaaten des CDNI und dem internationalen Binnenschifffahrtsgewerbe über die Zukunft von Teil A des Abfallübereinkommens berichten: Eine Umfrage im Schifffahrtskreis hätte ergeben, dass »quasi im gesamten Vertragsgebiet des CDNI große Zufriedenheit über die Bedienqualität des heute installierten Systems besteht«, so der Verband. Solange die Gebühren nicht wesentlich über das heutige Niveau hinausgehen, werde keine Notwendigkeit gesehen, das Netz von Annahmestellen anzupassen.