Im Auftrag des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin wurde gestern mit der Bauausführung für die Instandsetzung eines 230 m langen Uferbereiches vor dem Goslarer Ufer am Charlottenburger Verbindungskanal in Berlin-Mitte begonnen.
Auftragnehmer für diesen Abschnitt (CVK km 0,62 – km 0,85, li. Ufer) ist die Hülskens Wasserbau GmbH & Co. KG. Die Bauausgaben in Höhe von rund 1,4 Mio. € finanziert der Bund. Wesentliche Bauleistungen sind dem WNA Berlin zufolge:
- eine Kampfmittelsuche und -räumung (bereits abgeschlossen)
- der Rückbau von 880 m² Beton und Klinkermauerwerk der alten Ufersicherung
- das Herstellen von 2.200 m² neuer Uferspundwände einschließlich der Spundwandausrüstung und –verankerung und
- 700 m³ Erdarbeiten zur Herstellung einer begrünten Böschung.
- Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin bereitet eigenen Angaben zufolge derzeit eine durchgängige Instandsetzung der Ufer des Charlottenburger Verbindungskanals von CVK km 0,00 bis km 1,30 vor. Der Ersatz der Ufereinfassungen erfolgt dabei als Maßnahme der Unterhaltung in bundeseigener hoheitlicher Zuständigkeit (§ 48 WaStrG, i. V. mit § 4 WaStrG).
»Mit Beginn des Jahres hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr rd. 13,5 Mio. € für die durchgängige Instandsetzung der Ufer am Charlottenburger Verbindungskanal bereitgestellt. Ich freue mich, dass wir damit in die Lage versetzt werden rechtzeitig einen Beitrag zur Standortsicherung für wichtige Industriebetriebe in Berlin zu leisten«, sagt Heike Barth als stellvertretende Leiterin des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin.
Über die Schwerlastverladerampe am Charlottenburger Verbindungskanal werden regelmäßig bis zu 500 t schwere, Projektladungen wie z. B. Gasturbinen von Siemens verschifft.
»Der jetzt auszuführende Uferbereich musste aus Verkehrssicherungsgründen vorgezogen werden, nachdem es dort zu einem Standsicherheitsversagen der alten Ufereinfassung gekommen war«, sagt Jana Jozefini als Baubevollmächtigte des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin.
Baubetriebsbedingte Einschränkungen für den Schiffsverkehr sollen durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel rechtzeitig schifffahrtspolizeilich bekannt gemacht werden. Der Straßenverkehr entlang des Kanals ist von dem Bauvorhaben nicht betroffen, heißt es.