Seit der Einweihung der Großschifffahrtsstraße Mosel im Jahr 1964 müssen Binnenschiffer für das Befahren ein Entgelt entrichten. Im Juli 2025 ist Schluss.
Grundlage für die Erhebung der Abgaben ist der Moselvertrag von 1956. Darin haben Deutschland, Frankreich und Luxemburg festgelegt, den Fluss von Koblenz bis Thionville mit Staustufen auszubauen und die Bau- und Unterhaltungskosten über Befahrensabgaben zu finanzieren.
Luxemburgs Minister für Mobilität, François Bausch, die deutsche Botschafterin Heike Peitsch, der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesverkehrsministerium, Oliver Luksic, sowie der französische Botschafter für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Philippe Voiry, haben im Dreiländereck bei Schengen ein entsprechendes Änderungsprotokoll unterzeichnet. Nach den sich nun anschließenden Ratifizierungsverfahren in den drei Staaten kann die Abgabenfreiheit dann zum 1. Juli 2025 in Kraft treten.
Wegfall der Mosel-Abgaben als Impuls
»Um die Herausforderungen einer klimaneutralen Wirtschaft anzugehen, ist es nötig, mehr Güter auf die Wasserstraße und die Schiene zu verlagern. Mit der Abschaffung der Schifffahrtsabgaben wird dafür ein Anreiz geschaffen«, so Bausch. Eine Stärkung des klimafreundlichen Verkehrsträgers Binnenschiff sieht auch der deutsche Verkehrsstaatssekretär Oliver Luksic. »Künftig können alle deutschen Binnenwasserstraßen abgabenfrei befahren werden.«
»Auch für die französische Seite mit Lothringen ist heute ein guter Tag«, meint Botschafter Voiry. Mit dem Ende der Abgaben auf dem internationalen Teil des Flusses würden die Transporte per Binnenschiff von und nach Metz, dem größten Hafen und einem wichtigen europäischen Umschlagplatz für Getreide, noch wettbewerbsfähiger.
Moselgesellschaft wird aufgelöst
Die internationale Moselkommission ist eine zwischenstaatliche Einrichtung der drei Anrainerstaaten Deutschland, Frankreich und Luxemburg mit Sitz in Trier. Ziel der Kommission ist es, sich in Schifffahrtsfragen abzustimmen und die Interessen der Moselschifffahrt zu fördern. Derzeit hat Luxemburg den Vorsitz inne.
Im Zuge der Abschaffung der Abgaben wird auch die internationale Moselgesellschaft, die für den Flussausbau im letzten Jahrhundert und für die Abgabenverteilung zuständig war, aufgelöst. Von dem Änderungsprotokoll unberührt bleibt der sukzessive Bau der zweiten Schleusenkammern auf der deutschen Seite.