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Die Moselkommission, in der sich Deutschland, Frankreich und Luxemburg zusammengeschlossen haben, um die Interessen der Schifffahrt auf der Mosel zu vertreten, hat sich zu einer Online-Plenarsitzung getroffen.

Zweimal jährlich trifft sich die Kommission zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. In diesem Jahr musste sie aufgrund der Pandemie per Videokonferenz tagen. Im Rahmen der Veranstaltung konnte der Vorsitzende und Leiter der deutschen Delegation, Norman Gerhardt, den Chefingenieur der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und den Generaldirektor der Donaukommission als Beobachter in dieser Online-Sitzung begrüßen. Die beiden Vertreter der Flusskommissionen haben über ihre aktuellen Tätigkeiten und über mögliche und laufende Kooperationen mit der Moselkommission berichtet.

Themenschwerpunkte in der Plenarsitzung der Moselkommission waren die Arbeitsprogramme der Ausschüsse und Arbeitsgruppen für die Jahre 2022 und 2023. Auch die jeweiligen Vorsitze in den Gremien wurden beschlossen.

Verlegung der Haupthebestelle

Eine für das Gewerbe wichtige Entscheidung der Moselkommission war den Angaben zufolge die Verlegung der Haupthebestelle für die Abgaben von der Schleuse Trier an die Schleuse Detzem. Am 22. November 2021 wurden die zweite Schleusenkammer und die Leitzentrale in Trier eröffnet und das Betriebsgelände dementsprechend umgestaltet. Weil sich die neue Leitzentrale in Trier weiter von der Schleuse entfernt befinde und damit der Weg für die Schiffsbesatzungen zur Hebestelle und der Aufenthalt der Schiffe in der Schleuse deutlich verlängert werde, sei entschieden worden, dass nicht mehr Trier, sondern Detzem zur Haupthebestelle werden soll. Trier bleibt aber Hilfshebestelle.

Die Corona-Pandemie beeinträchtige »leider immer noch« die Moselschifffahrt, heißt es in einer Mitteilung anlässlich der Plenarsitzung. Daher habe die Moselkommission entschieden, als Beitrag zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Infrastruktur, zur Sicherstellung der Güterschifffahrt auf der Mosel und zum Schutze der in der Binnenschifffahrt tätigen Personen, ihren seit dem 23. März 2020 geltenden Beschluss zu verlängern.

Dieser besagt, dass es den Mitgliedstaaten gestattet ist, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Fahrgast- und Sportschifffahrt auf der internationalen Mosel einzustellen, dass die Mitgliedstaaten und Binnenschiffer ausschließlich Bezahlverfahren ohne persönlichen Kontakt bei der Abgabenerhebung anwenden können und dass der Stempelzwang bei der Abgabenerhebung aufgehoben werden kann.