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Eigentlich ging es im Umweltausschuss des Bundestags um mehr deutsch-polnische Zusammenarbeit nach dem großen Fischsterben von 2022. Doch die Debatte drehte sich plötzlich vor allem auch um den Ausbau der Oder.

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion für mehr deutsch-polnische Zusammenarbeit zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Oder ist am Mittwoch im Umweltausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Union abgelehnt worden. Die AfD-Fraktion enthielt sich, die Gruppen BSW und Die Linke nahmen an der Ausschusssitzung nicht teil.

Zwei Jahre nach dem massiven Fischsterben im Sommer 2022 sei der Zustand der Oder immer noch schwierig, argumentierte die Unionsfraktion. Ein enger Austausch mit den polnischen Behörden sei daher weiterhin wichtig – gerade mit Blick auf die Ausbaupläne für den Fluss.

In ihrem Antrag hatte sie gefordert, dass Deutschland und Polen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Zielvereinbarungen der EU-Wasserrichtlinie zu erfüllen. Dazu sei eine intensivere Zusammenarbeit insbesondere bei der Feinabstimmung des Warn- und Alarmplans der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder (IKSO) erforderlich, heißt es in dem Antrag. Zudem müssten die Auswirkungen des 2015 bilateral vereinbarten Ausbaus der Grenzoder durch ökosystemverträgliche Maßnahmen, ein begleitendes bilaterales Monitoring und gezielte Ausgleichsmaßnahmen begrenzt werden.

Die SPD-Fraktion betonte, dass sich die Zusammenarbeit mit der polnischen Seite seit dem Regierungswechsel deutlich verbessert habe. Zwar seien die Salzeinleitungen noch nicht ausreichend reduziert worden, aber der Austausch von Informationen und Daten auch zu den Nebenflüssen der Oder funktioniere inzwischen gut. Insofern sei ein Großteil der Forderungen des Unionsantrags bereits erfüllt, so ein Abgeordneter der Fraktion.

Und dann ging es um einen wichtigen Kern der Sache: Kritisch sehe er jedoch den Ausbau der Oder, der unter dem damaligen CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt mit Polen vereinbart worden sei, so derselbe Abgeordnete laut einem Bericht des Parlamentsdienstes „heute im Bundestag“. Die Folgen des Ausbaus würden das Ökosystem des Flusses weiter destabilisieren.

Oder-Ausbau: AfD wirft Union Inkonsequenz vor

Ähnlich kritisch äußerte sich demnach die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Ausbau. Die FDP wies darauf hin, dass das Abkommen zwar bis 2035 nicht gekündigt werden könne. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Abkommens könne aber ein Schiedsrichter des EU-Gerichtshofs angerufen werden, sagte ein Mitglied der Fraktion mit Blick auf Vorwürfe, Polen baue an der Oder längere Buhnen als erlaubt.

Die AfD-Fraktion warf der Union Inkonsequenz vor: Es sei nicht klar, worum es ihr an der Oder gehe. Während frühere unionsgeführte Bundesregierungen den Ausbau befürwortet hätten, betone die Fraktion in ihrem Antrag nun eher ökologische Gesichtspunkte, Fragen des Hochwasserschutzes kämen gar nicht zur Sprache, kritisierte ein Mitglied der Fraktion.

Der Oder-Ausbau ist seit Jahren ein umstrittenes Thema in der Region. Umweltverbände –und das Bundesumweltministerium – sind gegen das Projekt, weil es die Natur unverhältnismäßig beeinträchtige und das ökologische Gleichgewicht aus den Fugen gerate. Es gab bereits Klagen und ein Gericht in Polen hatte den dort schon begonnenen Ausbau vorübergehend gestoppt.

Am polnischen Ufer wurde in Slubice und Gozdowice seit Februar 2022 gebaut. Es handelt sich dabei um die im Deutsch-Polnischen Regierungsabkommen von 2015 festgelegten und mit der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) abgestimmten Baumaßnahmen zur Ertüchtigung der Oder für einen verbesserten Hochwasserschutz. Mit der Fahrrinnentiefe von 1,80 m soll den Eisbrechern im Winter die Fahrt auf der Oder ermöglicht werden. Die Vermeidung von Eisstaus ist ein wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz.

Aus dem Bundesverkehrsministerium hieß es hingegen im vergangenen Jahr, der Verzicht auf Eingriffe jeglicher Art mache die Oder zum Zweck der Güterschifffahrt und für den Eisaufbruch nicht mehr brauchbar. Das Ziel an der Oder sei es, Naturschutz, Schiffbarkeit und die Anforderungen des internationalen Hochwasserrisiko-Managementplans in Einklang zur bringen.