Bremen entlastet die Schifffahrt und verzichtet auf die Anhebung der Hafengebühren. Für Binnenschiffe gibt es künftig einen Einheitstarif.
Die politischen Gremien sind der Empfehlung von Häfensenatorin Claudia Schilling gefolgt und haben einer Anpassung der Bremischen Hafengebührenordnung zugestimmt. Diese tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Kernpunkt ist der Verzicht auf eine Anhebung der Hafengebühren im kommenden Jahr. »Wir wollen nicht nur die Hafenwirtschaft entlasten, sondern auch gleichzeitig einen Anreiz dafür schaffen, die Anlaufzahlen wieder zu steigern«, so Schilling.
Im laufenden Jahr hatte Bremen bereit auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagiert, indem die Hafengebühren gestundet wurden.
Auch für die Binnenschiffer gibt es Änderungen. Statt wie bisher Hafengeld beim Umschlag und Liegegeld wird künftig ein Einheitstarif eingeführt, der auch die Nutzung der Landstromanlagen beinhaltet. Durch eine taggenaue Berechnung will Bremen so ein leistungsgerechtes Abrechnungssystem schaffen, heißt es.
Zusätzlich gibt einen sogenannten Mehrverkehrsrabatt – bei einer Steigerung der Anlaufzahlen im Vergleich zu jeweiligen Vorjahr kommt es dann zu einer Rabattausschüttung in Höhe des Mehrverkehrs. Außerdem könnten Kunden, die die bremischen Häfen regelmäßig anlaufen, eine Jahrespauschale beantragen.