Zur Förderung der automatisierten Schifffahrt hat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eine neue Rechtsgrundlage geschaffen.
Demnach kann künftig bei bestimmten Pilotprojekten im Bereich der automatisierten Schifffahrt vorübergehend von der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) abgewichen werden. Das gelte für Fahrzeuge, auf denen Aufgaben der Besatzung automatisiert wahrgenommen werden, sowie auch für ferngesteuerte Fahrzeuge.
Mit der Änderung werden der notwendige rechtliche Rahmen und die Voraussetzungen für die Gewährung einer zeitlich befristeten Abweichung von der RheinSchPV für ein Pilotprojekt festgelegt. Dazu sei es erforderlich, dass das Fahrzeug die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtige und über ein den anderen auf dem Rhein verkehrenden Fahrzeugen gleichwertiges Sicherheitsniveau verfüge, teilte die ZKR mit.
Die erteilte Genehmigung kann Streckenabschnitte des Rheins in mehreren Ländern erfassen. Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten sollten als Grundlage für künftige Rechtsetzungsarbeiten der ZKR dienen. Die Änderung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.
Im Jahr 2018 hatte die ZKR die erste internationale Definition der Automatisierungsgrade in der Binnenschifffahrt angenommen. Nun hat die ZKR die Definition aktualisiert und die verwendeten Begriffe und die verschiedenen Automatisierungsgrade präzisiert. Zudem wurde in entsprechenden Erläuterungen der Zusammenhang zwischen automatisierter Schifffahrt und Fernsteuerung verdeutlicht, und es wurden auch Beispiele für die Automatisierungsgrade aufgeführt.