Das angekündigte Geld für eine Anschubfinanzierung von Großraum- und Schwergut-Transporten (GST) auf den Wasserstraßen steht bereit.
Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) hat die entsprechende Richtlinie jetzt im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn. Zuschüsse gibt es demnach bis Juni 2024. Wie bereits berichtet, stehen insgesamt 2 Mio. € zur Verfügung.
Schwergut-Liniendienste werden gefördert
Ziel ist es, regelmäßige Linienverkehre auf den Bundeswasserstraßen zu initiieren und zu fördern. Damit soll das umweltfreundliche Potenzial der Binnenschifffahrt in multimodalen Transportketten genutzt werden, heißt es. Gleichzeitig soll die Planbarkeit von GST vereinfacht, den Produzenten und Spediteuren der Zugang zur Wasserstraße erleichtert und eine umweltfreundliche Alternative zu Straßentransporten etabliert werden.
Förderungsfähig ist jeder tatsächlich durchgeführte GST per Schiff, der zumindest anteilig auf einer Bundeswasserstraße erfolgt. Der Liniendienst muss dafür in einem regelmäßigen Rhythmus mit ein bis zwei Fahrten pro Monat angeboten werden, heißt es.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, förderfähig sind bis zu 50% der Kosten. Insgesamt ist eine Höchstsumme von 200.000 € über drei Steuerjahre möglich. Die Beträge richten sich an der Tragfähigkeit aus und liegen zwischen 15,88 € und 41,93 € pro Wasserstraßen-km, über den ein GST erfolgt.