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Die Bundesregierung treibt die Abschaffung der Mosel-Abgaben für Binnenschiffer mit einem neuen Gesetzentwurf voran.

Bereits im Sommer hatte sich das Bundeskabinett prinzipiell darauf geeinigt, die Abgaben-Pflicht für die Mosel-Nutzung aufzuheben. Jetzt wird es konkret.

Ab dem 1. Juli 2025 sollen Binnenschiffer auf der Mosel keine Schifffahrtsabgaben mehr zahlen müssen. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel“ vor. Er wurde jetzt vorgelegt, wie der Parlamentsdienst „heute im Bundestag“ (hib) gestern Abend öffentlich gemacht hat.

„Wettbewerbsnachteil für Moselschifffahrt beenden“

Das Protokoll habe zum Ziel, im Moselvertrag alle Bestimmungen über die Abgabenerhebung und die Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) zu streichen, und somit dafür zu sorgen, „dass die Schifffahrt auf der internationalen Mosel ab dem 1. Juli 2025 abgabenfrei ausgeübt werden kann“, heißt es in dem Entwurf.

Der Wegfall der Moselabgaben soll die Anfang 2019 begonnene Gebührenbefreiung auf bundeseigenen Binnenwasserstraßen vollenden und so die Wettbewerbsnachteile speziell der Moselschifffahrt beenden, schreibt die Bundesregierung.

Die Abgabenbefreiung führe zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt und stehe somit im Einklang mit dem übergeordneten verkehrspolitischen Ziel der Bundesregierung, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger zu stärken, meint das Kabinett.

Das Land Rheinland-Pfalz steht deutlich hinter dem Beschluss und setzt darauf, dass auch die Wirtschaft in der Region Mosel-Saar und der Landeshafen Trier von dieser Maßnahme profitieren können.

Nach dem Beschluss der Bundesregierung kann eine Änderung des internationalen Moselvertrages zwischen Deutschland, Frankreich und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel beschlossen werden, hieß es schon beim Beschluss im Sommer. Dem Gesetzentwurf waren aber bereits längere Verhandlungen zwischen den Vertragsstaaten vorausgegangen.