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Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beteiligen sich an der Bundesförderung für Landstromanlagen. Damit können jetzt Projekt eingereicht werden.

Beide Bundesländern haben bereits eine eigene Förderung beschlossen. Auch Nordrhein-Westfalen hat ein entsprechendes Programm angekündigt.

Die Förderung umfasst den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen die durch Frachtschiffe (Tank- und Trockengüterschiffe) oder Fahrgastkabinenschiffe (Flusskreuzfahrtschiffe) genutzt werden, einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung).

Der Bund fördert Landstromanlagen in See- und Binnenhäfen mit insgesamt 176 Mio. € bis 2023 einschließlich eines Bonus für Frühstarter. In diesem Jahr übernimmt der Bund 75% der Baukosten, ab 2022 sind es dann noch 50%. Voraussetzung ist eine Co-Finan­zierung der Bundesländer. Mit Bund- und Landesmitteln werden laut Mitteilung des BDB Bau- und Planungskosten mit bis zu 80% der förderfähigen Kosten bezuschusst.